IGEL - Leistungen

Schmerzpraxis Golla

Ihre Gesundheit in guten Händen...

Individuelle Gesundheits- Leistungen

sind medizinische Wahlleistungen, die über das vom Gesetzgeber nach geltendem Kassenrecht (§ 12 SGB V) geforderte und von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstattende Spektrum medizinischer, diagnostischer und therapeutischer Leistungen hinausgehen. Demnach müssen nach § 12 SGB V medizinische Leistungen „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „notwendig“ sein.

Was „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „notwendig“ ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Diese Leistungen finden sich dann im Leistungskatalog wieder und werden dementsprechend auch erstattet.

Leider werden damit oft nicht immer alle Erwartungen der Patienten an eine optimale Diagnostik und Therapie erfüllt.

Im Rahmen der medizinischen Wahlleistungen (IGEL-Leistungen) bieten wir Ihnen daher die Möglichkeit selbst zu wählen, welche therapeutischen Möglichkeiten außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen für Sie in Frage kommen könnten.

Diese Wahlleistungen werden außerhalb der kassenärztlichen Versorgung erbracht und nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gesondert abgerechnet. Sie erhalten hierfür eine entsprechende Kostenrechnung.

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen.
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